Umwelt- und Klimapakt Bayern: So können Betriebe im Landkreis Landsberg mitmachen

Der Umwelt- und Klimapakt Bayern bietet Betrieben einen Rahmen, freiwillige Umweltleistungen sichtbar zu machen und weiterzuentwickeln. Für Unternehmen im Landkreis Landsberg am Lech ist das ein konkreter Anknüpfungspunkt: Mit FirstAttribute aus Hofstetten und SOLE RUNNER aus Dießen wurden 2026 zwei regionale Betriebe ausgezeichnet.

Was ist der Umwelt- und Klimapakt Bayern?

Die Initiative verbindet staatliche Stellen und die bayerische Wirtschaft beim betrieblichen Umwelt- und Klimaschutz. Maßgeblich ist, was ein Betrieb über verpflichtende Anforderungen hinaus praktisch umsetzt. Die offizielle Übersicht zu den Vorteilen nennt neben Umweltentlastung und Ressourcenschonung auch mögliche betriebliche Vorteile: geringere Energie- oder Materialkosten, eine stärkere Identifikation der Beschäftigten und eine bessere Sichtbarkeit des Engagements.

Für einen Betrieb lohnt es sich deshalb, zuerst die eigene Maßnahme und deren Nutzen zu klären: etwa den Strombedarf verringern, Materialverluste vermeiden oder Flächen naturnäher gestalten. Die Teilnahme kann diese Arbeit begleiten und sichtbar machen. Welche Wirkung entsteht, ergibt sich aus der Umsetzung im Betrieb.

Wer kann teilnehmen und was kostet es?

Nach den Teilnahmebedingungen können Unternehmen, Verbände und weitere Einrichtungen der Wirtschaft teilnehmen, die Umweltleistungen in Bayern erbringen. Die Teilnahme ist kostenlos. Anerkennungsfähige Leistungen müssen grundsätzlich innerhalb der letzten drei Jahre vor dem Antrag beziehungsweise der Verlängerung erbracht worden sein. Leistungen an Standorten außerhalb Bayerns werden nicht berücksichtigt.

Welche Maßnahmen können anerkannt werden?

Es gibt mehrere Zugänge: Dazu zählen beispielsweise EMAS, ISO 14001, ISO 50001, QuB und ÖKOPROFIT. Auch wesentliche Einzelleistungen bei Energieeffizienz, Ressourcenschonung, Mobilität, Gewässer- oder Naturschutz können eine Grundlage sein. Für bestimmte Branchen bestehen Kriterienlisten mit Mindestpunktzahlen. Ein Managementzertifikat ist deshalb nicht der einzige mögliche Zugang.

Die Mitmach-Seite nennt als anschauliche Beispiele Photovoltaik oder Solarthermie, energetische Verbesserungen von Betriebsgebäuden, ökologisch gestaltete Außenanlagen und alternative Fahrzeugantriebe. Im Antrag lassen sich weitere Maßnahmen zur individuellen Prüfung einreichen. Welche Kombination ausreicht, richtet sich nach dem einschlägigen Leistungskatalog und der Prüfung durch die Geschäftsstelle.

So läuft der Antrag ab

1. Leistungen zusammentragen. Prüfen Sie die Bedingungen und den Katalog für Ihre Branche. Notieren Sie als praktische Vorbereitung, was umgesetzt wurde, an welchem Standort und zu welchem Zeitpunkt. Halten Sie vorhandene Belege bereit, etwa Projektdokumentation, Zertifikate oder Verbrauchsauswertungen.

2. Online-Antrag ausfüllen. Neue Teilnehmende beginnen über den offiziellen Teilnahmeantrag auf der Mitmach-Seite. Bereits registrierte oder frühere Teilnehmende nutzen das dort verlinkte Teilnehmerportal. Auch Verlängerungen werden darüber beantragt.

3. Unterschrieben einreichen. Laut offiziellem Ablauf wird der ausgefüllte Antrag zusätzlich ausgedruckt, unterschrieben und per Post, E-Mail oder Fax an die Geschäftsstelle geschickt. Nach einer Zusage erhalten Teilnehmende eine Urkunde und Material zur Kommunikation ihrer Teilnahme. Stichprobenartige Überprüfungen sind möglich.

Wie lange gilt die Teilnahme?

Die Teilnahme endet grundsätzlich nach drei Jahren, wenn keine Verlängerung beantragt und anerkannt wird. Für die Verlängerung ist eine weitere anerkannte Umweltleistung erforderlich; auch die Verlängerung eines genannten Managementsystems kann zählen. Es ist daher sinnvoll, die nächste Entwicklungsmaßnahme und die Frist im Betrieb frühzeitig festzuhalten.

Welche Hilfen stehen kleinen und mittleren Unternehmen offen?

Die offiziellen Serviceangebote stellen kostenlose Werkzeuge für die eigenständige Arbeit im Betrieb bereit. Genannt werden unter anderem das Infozentrum UmweltWirtschaft und das Ressourceneffizienz-Zentrum Bayern. Damit lässt sich die Vorbereitung auf eine Teilnahme zugleich für die eigene Verbesserung nutzen – beispielsweise, um Energie- und Materialeinsatz systematischer zu betrachten.

Als Arbeitsgrundlage empfiehlt sich eine kurze Maßnahmenübersicht mit Verantwortlichen, Umsetzungszeitraum und einer passenden Kennzahl. Bei Strom kann das der Verbrauch im Verhältnis zur betrieblichen Tätigkeit sein; bei Materialien die eingesetzte Menge oder der Ausschuss.

Zwei Beispiele aus dem Landkreis Landsberg

Der Landkreis berichtete am 13. Februar 2026 über die Auszeichnung von FirstAttribute in Hofstetten und SOLE RUNNER in Dießen. Bei FirstAttribute verbindet sich betrieblicher Umweltschutz mit Solarstrom, Mobilität und Grünflächen. Beim Schuhhersteller nennt die Landkreis-Mitteilung unter anderem recycelte Materialien, ein papierloses Büro und umweltfreundliche Verpackungen.

Die Beispiele machen unterschiedliche betriebliche Ansatzpunkte sichtbar. Weitere lokale Zusammenhänge finden Sie in den Gemeindeprofilen Hofstetten und Dießen am Ammersee. Als örtliche Anlaufstelle nennt der Landkreis seine Wirtschaftsförderung: wirtschaftsfoerderung@LRA-LL.bayern.de.

Was Unternehmen über ihre Teilnahme sagen können

Die Geschäftsstelle erlaubt die Kommunikation der Teilnahme und die Verwendung des offiziellen Logos im vorgegebenen Rahmen. Produkt- oder dienstleistungsbezogene Werbung ist nach ihren aktuellen Hinweisen nicht gestattet. Für die eigene Darstellung empfiehlt sich eine konkrete Beschreibung der anerkannten Maßnahmen. Die aktuellen Vorgaben zur Logonutzung und Umweltkommunikation stehen auf der Mitmach-Seite.

Quellen

Teilnahmebedingungen: Leistungen, Kosten und Verlängerung · Mitmachen: Antrag, Teilnehmerportal und Kommunikation · Vorteile und kostenlose Arbeitshilfen · Landkreis: regionale Auszeichnungen vom 13.02.2026.

Stand: Teilnahmeinformationen geprüft am 31.10.2026. Der Beitrag ist anlässlich der regionalen Auszeichnungen auf den Quellenstand 13.02.2026 einsortiert; die hier erläuterten Teilnahmebedingungen wurden später geprüft und bilden keinen behaupteten historischen Regelstand ab.