Solarstrom im Mehrfamilienhaus: Mieterstrom und Gebäudeversorgung
Eine PV-Anlage auf einem Mehrfamilienhaus braucht mehr als eine geeignete Dachfläche. Zu klären ist auch, wer die Anlage betreibt, wer den Strom nutzen möchte und wie Messung und Abrechnung organisiert werden. Dafür gibt es unterschiedliche Modelle.
Zwei Modelle auseinanderhalten
Beim klassischen Mieterstrommodell umfasst das Angebot typischerweise auch den zusätzlich benötigten Strom aus dem Netz. Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung wird dagegen der Solarstrom im Gebäude auf die Teilnehmenden verteilt; den verbleibenden Bedarf decken sie über einen eigenen Reststromvertrag.
Für die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung sind unter anderem viertelstündliche Messwerte und ein vereinbarter Aufteilungsschlüssel erforderlich. Sie ist nicht mit dem geförderten Mieterstrommodell gleichzusetzen: Der Mieterstromzuschlag kann dafür nicht in Anspruch genommen werden.
Die Organisation früh klären
Unsere Empfehlung für ein erstes Gespräch in der Eigentümergemeinschaft: Sammeln Sie zunächst Interesse und offene Fragen, bevor ein konkretes Produkt ausgewählt wird. Wer könnte Betreiber sein? Wer kümmert sich um Abrechnung, Ausfälle und den Wechsel von Teilnehmenden? Welche Kosten entstehen jährlich für Messung und Verwaltung?
Ein vollständiges Konzept anfordern
Bitten Sie den Anbieter um eine verständliche Darstellung der Stromflüsse, Verträge und Zuständigkeiten. Lassen Sie auch zeigen, wie sich das Modell bei weniger Teilnehmenden rechnet. Die technische Planung sollte mit Messstellen- und Netzbetreiber abgestimmt werden. Für Mietparteien gehören Preis, Laufzeit und die Versorgung in Zeiten ohne Solarerzeugung zu den zentralen Fragen.
Quellen: Bundesnetzagentur: Solaranlagen auf Mehrparteiengebäuden; Stromnetz Berlin: Erklärung der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung. Die zweite Quelle erklärt das Modell; sie ersetzt keine Abstimmung mit dem örtlichen Netzbetreiber.
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Redaktionelle Zusammenstellung: LENA e.V. · Stand: 25. Oktober 2026.
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