PV auf dem Dach: Abstände und Brandschutz in Bayern
Wie viele Module auf ein Dach passen, lässt sich nicht allein aus dessen Fläche berechnen. Gerade bei aneinandergebauten Häusern müssen auch Brandschutz und die Lage von Brandwänden berücksichtigt werden. Ein altes Merkblatt zu einer Gesetzesänderung reicht für eine heutige Planung nicht aus.
Was die bayerische Bauordnung vorgibt
Artikel 30 Absatz 5 der Bayerischen Bauordnung verlangt, Solaranlagen so anzuordnen, dass Feuer nicht auf andere Gebäudeteile oder Nachbargrundstücke übertragen werden kann. Die aktuell abgerufene Fassung nennt mindestens 0,50 Meter Abstand von Brandwänden oder zulässigen Ersatzwänden, wenn die Solaranlage nicht durch diese Wände gegen Brandübertragung geschützt ist.
Ob der genannte Schutz im konkreten Gebäude besteht und welche weiteren Anforderungen gelten, muss die Planung klären. Der Abstand ist deshalb keine universelle Aussage, dass jedes Modul einen halben Meter von jeder Grundstücksgrenze entfernt bleiben muss.
Den Dachplan gemeinsam durchgehen
Unsere Empfehlung: Bitten Sie den Fachbetrieb um einen Belegungsplan mit eingezeichneten Wänden, Dachöffnungen und den vorgesehenen Abständen. Fragen Sie, welche Gebäudedaten seiner Bewertung zugrunde liegen. Bei fehlenden Unterlagen sollte die Situation vor Ort geklärt werden.
Offene Fragen vor der Bestellung lösen
Notieren Sie Unklarheiten zu Wandhöhe, Dachaufbau oder angrenzenden Gebäuden und lassen Sie diese durch die zuständigen Fachleute beantworten. Bei baurechtlichen Zweifeln ist die Bauaufsicht eine Anlaufstelle. Erst mit einem abgestimmten Plan lässt sich beurteilen, welche angebotene Modulzahl tatsächlich umsetzbar ist.
Primärquelle: Bayerische Bauordnung, Artikel 30 „Dächer“. Rechtsstand vor konkreter Umsetzung erneut prüfen; keine Einzelfallfreigabe.
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Redaktionelle Zusammenstellung: LENA e.V. · Stand: 25. Oktober 2026.
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